Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Apfelsine Businessclub bei Aurofix GmbH (weiter Aurofix) und Unternehmern. Sie gelten im Verhältnis zu den Kunden, die als Clubmitglieder bewerben, zu den Mitgliedern des Businessclubs, bei allen Rechtsgeschäften beim Abschluss von Mitgliedschaftsverträgen und bei Bestellung von Waren und Dienstleistungen aus dem Angebot von Apfelsine Businessclub bei Aurofix. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Aurofix der Einbeziehung der AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB (weiter Kunde oder Clubmitglied) für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, ohne vorherige wiederholte Vereinbarung.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht im Verhältnis zwischen Clubmitgliedern und Drittanbietern.
2. Club Apfelsine
Aurofix GmbH hat einen Businessclub, eine Plattform für gegenseitige Werbung unter den Clubmittgliedern gegründet. Neue Clubmitglieder treten mit dem Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dem Club bei. Für die Nutzung der Vorteile, die der Club bietet, stellt jedes neue Clubmitglied einen Monitor in seinen Geschäftsräumlichkeiten auf. Es kann den Monitor mit Zubehör bei Aurofix bestellen oder erwirbt die passende Technik aus einer anderen Quelle. Der Monitor muss technische Anforderungen des Apfelsine-Systems erfüllen und zu den vertraglich vereinbarten Zeiten betrieben werden. Jedes Clubmitglied erstellt sein Werbecontent für sein Unternehmen in Form von einem Video oder einem Bild mit QR-Code. Einzelverträge regeln die Dauer der Werbezeit und die Standorte der Monitore, wo die Werbung des Clubmitglieds ausgestrahlt wird. Alle werben für einen, einer wirbt für alle (andere Clubmitglieder).
3. Vertragspartner
(1) Verträge hinsichtlich der Mitgliedschaft im Apfelsine Businessclub erfolgen im Namen und auf Rechnung der Aurofix GmbH, Wexstr. 2, 10825 Berlin
Telefon: 030/4849454221
E-Mail: info@apfelsine.club
(2) Vertragspartner des Clubmitglieds für Bestellungen aus dem Angebot von Apfelsine Businessclub bei Aurofix GmbH ist:
Aurofix GmbH, Wexstr. 2, 10825 Berlin
Telefon: 030/4849454221
E-Mail: info@apfelsine.club
(3) Erlangt Apfelsine Businessclub eigene Rechtspersönlichkeit so tritt Aurofix GmbH die Rechte und Pflichten aus den Mitgliedschaftsverträgen an Apfelsine Businessclub ab.
4. Bewerbung
(1) Durch das Ausfüllen eines Antrages auf Mitgliedschaft im Club, durch das Klicken auf den Button „Mitglied werden“ auf der Homepage oder per Mail: info@apfelsine.club gibt der Kunde seine Bewerbung zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages ab und erklärt, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
(2) Die Bewerbung enthält die Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Unternehmen, Straße + Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Telefonnummer). Er bestätigt berechtigt zu sein, einen Monitor in seinen Geschäftsräumen betreiben zu dürfen, für den Fall, dass eine Erlaubnis des Verpächters oder Eigentümers der Räume erforderlich ist. In der Bewerbung macht der Kunde Angaben über sein Tätigkeitsbereich, über die Größe und Standort des Monitors, über die Kategorie der erstrebten Mitgliedschaft. Mitgliedschaftsoptionen sind unter http://apfelsine.club ausführlich dargestellt.
Änderungen der relevanten Daten sind stets während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft unaufgefordert dem Club mitzuteilen.
(3) Aurofix prüft die Anmeldung des Bewerbers und erklärt die Annahme innerhalb von fünf Werktagen ab Eingang des Antrages des Kunden. Bei Fragen oder Unvollständigkeiten setzt sich Apfelsine Businessclub mit dem Kunden in Verbindung. Gibt Aurofix innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab, wurde der Antrag des Kunden von Aurofix nicht angenommen. Die Entscheidung bedarf keiner Begründung. Der Bewerber hat kein Anspruch auf die Aufnahme in den Werbeclub.
(4) Die nach Absenden der Bewerbung automatisch versendete Bestätigung bestätigt den Inhalt und den Zugang der Bewerbung des Kunden bei Aurofix, stellt aber noch keine Aufnahme des Kunden als Mitglied dar. Ein Vertrag mit Aurofix kommt erst durch die Annahmeerklärung von Aurofix zustande, die mit einer gesonderten E-Mail: Vertragsbestätigung versendet wird oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Mitgliedschaftsvertrages.
(5) Erfolgt keine Annahme durch Aurofix, wird der Kunden stets per E-Mail darüber informieren, dass seine Bewerbung abgelehnt wurde.
(6) Bestellt der Kunde zusammen mit seiner Bewerbung einen Monitor mit Zubehör bei Aurofix GmbH, kommt der Mitgliedschaftsvertrag mit Aurofix unter der aufschiebenden Bedingung der Lieferung und Installation des Monitors zustande.
5. Clubmitgliedschaft und Leistung
(1) Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages (Basic-, Standard- oder Premiummitgliedschaft) bekommt das Clubmitglied Zugangsdaten zum gemeinsamen System, wo es in seinem Verzeichnis seine Werbung hochladen und jederzeit verwalten kann. Sein Werbeinhalt wird auf seinem eigenen Monitor und auf den gewählten Monitoren des Netzwerks ausgestrahlt. Auf seinem Monitor wird Werbung anderer Clubmitglieder mitausgestrahlt.
(2) Das Mitgliedsjahr beginnt immer zum ersten Tag eines Monats und läuft grundsätzlich über 36 volle Monate. Der tatsächliche Eintrittstermin ist von der Beschaffung der Technik abhängig und wird individuell vereinbart. Bestellt der Kunde sein Monitor mit Zubehör bei Aurofix GmbH, wird der Mitgliedschaftsvertrag mit aufschiebender Wirkung geschlossen und tritt mit der Installation und vergabe der Lizenz in Kraft. Abweichende Mitgliedschaftsdauer kann individuell vereinbart werden.
(3) Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sie sind jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im Voraus bis zum 3. Tag des Monats zu entrichten. Der erste Monatsbeitrag ist mit dem Inkrafttreten des Mitgliedschaftsvertrages fällig. Kommt das Clubmitglied seiner Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags nicht nach, wird die Ausstrahlung seiner Werbung für die Dauer des Verzugs gestoppt.
(4) Die Geschäftsführung behält sich vor, die Mitgliedsbeiträge der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Änderungen werden den Mitgliedern mindestens 6 Monate vor dem Ende des Mitgliedsjahres mitgeteilt.
(5) Mitgliedschaft ist Unternehmens gebunden und nicht übertragbar.
(6) Mit der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied zum Betrieb eines Monitors und übernimmt die Kosten seiner Anschaffung, Installation und Betriebs (Strom- und Internetversorgung). Eine Aufnahmegebühr gibt es nicht.
(7) Für die Installation und Wartung der Technik beauftragt das Clubmitglied Drittunternehmen in seinem Namen und auf seine Rechnung. Adressen und Kontaktdaten der empfohlenen Serviceunternehmen sind ggf. auf der Homepage von Apfelsine Businessclub zu finden. Bei den Vertragsbeziehungen zu den Drittunternehmen gelten diese AGB nicht, sie unterliegen den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Clubmitglied und dem Drittunternehmen.
(8) Der jeweilige Mitgliedschaftsvertrag regelt genaue Anzahl der Wiederholungen des Werbecontents und sonstige Einzelheiten über die genutzten Monitore. Ein Werbecontent ist 15 Sekunden lang und wird mindestens 4 Mal in der Stunde ausgestrahlt. Der Clubmitglied produziert sein Werbeinhalt selbst. Der Werbecontent muss in zwei Formaten (Hoch- und Querformat) erstellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Clubmitglieds, dass sein Werbeinhalt den gesetzlichen Normen entspricht und nicht im Konflikt mit den Rechten Dritter steht. Es sichert dem Club gegenüber zu, über sein Werbematerial ausschließlich verfügungsberechtigt zu sein, dass der Nutzung keine Urheber- oder Rechte des geistigen Eigentums Dritter entgegenstehen. Sofern das Clubmitglied nicht ausschließlich über die Werbeinhalte verfügungsberechtigt ist, verpflichtet es sich vor der Übermittlung an das Clubsystem die erforderliche Zustimmung der Inhaber solcher Rechte einzuholen. Auf Verlangen von Aurofix GmbH hat das Clubmitglied die erteilte Zustimmung nachzuweisen.
(9) Jedem Monitor wird zu Beginn der Mitgliedschaft eine Punktezahl zugewiesen. Die Punktezahl hängt vom Standort, Größe und Sichtbarkeit des Monitors. Danach richtet sich der Wert der Werbezeit.
9) Die Erstellung eines Werbeinhalts kann auf der Homepage von Apfelsine Businessclub beauftragt werden. Die Preise und Leistungsinhalt sind dort genau beschrieben. Neue Clubmitglieder können den ersten Werbeclip im Wert von 300 EUR von Apfelsine gratis beantragen.
(10) Apfelsine Businessclub übernimmt die Verwaltung und die Organisation des Clubs. Er schafft die computergesteuerte Netzwerkbasis damit die Werbeinhalte der Clubmitglieder Störungsfrei abgespielt werden können, leistet Unterstützung beim Erwerb der Technik und sorgt für die Ausstrahlung der Werbeinhalte unter Berücksichtigung von konkurrenzrelevanten Interessen.
6. Zahlung
(1) Inanspruchnahme von zusätzlich bestellten Leistungen des Apfelsine Clubs werden separat abgerechnet. Bei Bestellung eines Monitors mit Zubehör bei Aurofix GmbH wird der Kaufpreis sofort fällig und ist Vorkasse zu entrichten.
(2) Der Mitgliedsbeitrag bzw. der Kaufpreis ist auf das angegebene Konto zu überweisen, in bar zu bezahlen oder kann per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.
(3) Falls eine Abbuchung vom Konto des Kunden per Lastschrifteinzug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen scheitert, hat der Kunde Aurofix die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.
7. Kündigung
(1) Der Mitgliedsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Mitgliedsjahres gekündigt werden. Zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei der Geschäftsführung erforderlich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Die Geschäftsführung ist berechtigt, ein Mitglied aus wichtigem Grund von der Mitgliedschaft auszuschließen. Ein wichtiger Grund könnte das Hochladen von unzulässigen Werbeinhalten oder sonstige schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Pflichten sein.
(3) Apfelsine Businessclub steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn ein Clubmitglied sich nicht an die Mitgliedschaftsverpflichtungen gem. Abs. 4 hält oder aus anderen Gründen, wenn seine Mitgliedschaft dem Club unzumutbar ist.
7. Warenverfügbarkeit, Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Ist zum Zeitpunkt der Bestellung bei Aurofix bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich Aurofix vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Mitgliedschaftsvertrag zustande kommt. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Ware wieder verfügbar ist und geliefert werden kann. Hierüber wird der Kunde informiert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde technische Ausstattung, die an das Netzwerk angeschlossen werden kann, aus anderen Quellen bezieht. Der Mitgliedschaftsvertrag kann am Tage seines Abschlusses in Kraft treten.
(2) Aurofix ist zum Rücktritt berechtigt, wenn trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von Aurofix nicht zu vertretenden Gründen keine Belieferung durch den Zulieferer von Aurofix erfolgt. Aurofix wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
8. Abholung und Lieferung
(1) Bei Versendung des Monitors benachrichtigt Aurofix den Kunden über die erfolgte Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen und teilt ihm ggf. die Sendungsnummer zur Sendungsverfolgung mit. Bei der Lieferung der Bestellung an einen Kunden durch das Transportunternehmen muss der Kunde anwesend sein und die Lieferung annehmen. Der Kunde trägt die besondere Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß 377 HGB.
(2) Die Abholung des Monitors bei Aurofix gemäß entsprechender Vereinbarung ist grundsätzlich auch möglich. Einzelheiten regelt der individuelle Vertrag mit dem Kunden.
(3) Für die Aufstellung und Installation des Monitors beauftragt der Kunde ein Serviceunternehmen seines Vertrauens oder wählt ggf. eine Empfehlung auf unserer Homepage. Der Kunde geht ein Rechtsgeschäft mit einem Drittanbieter ein, zu den zwischen ihm und dem Drittanbieter vereinbarten Konditionen.
(4) Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, verweigert die Abholung der Bestellung mit Ablauf von max. 7 Tagen oder unterlässt die Aufstellung und Installation des Monitors in dem individuell vereinbarten Zeitraum, so tritt die aufschiebende Bedingung endgültig nicht ein und der Mitgliedschaftsvertrag kommt nicht zustande.
(5) In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift über den bezahlten Kaufpreis in der Form der ursprünglichen Bezahlung abzüglich der tatsächlich im Zusammenhang mit dem etwaigen Mehraufwand (wie z. B. wiederholte und zusätzlich abgerechnete Anlieferungsversuche durch das Transportunternehmen) entstandenen Kosten (vgl. § 812 BGB).
(6) Sofern der Lieferverzug auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln von Aurofix oder seinem Erfüllungsgehilfen beruht, haftet Aurofix nach gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzhaftung von Aurofix ist auf vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9. Technische Anforderungen an den Monitor
(1) Digital Signage Display, Indoor 43“ – 75“, LG UH7 Serie, Helligkeit 700 cd/m2 Samsung QH Serie oder vergleichbar. 24/7 Betriebsdauer, CE Zertifikat, UHD oder 4K.
(2) Window Signage 46“ – 75“ Samsung, Window Facing Display LG, 4000 cd/m2 oder Outdoor Display.
(3) Die Displays können stehend oder hängend an der Wand/Decke installiert werden. Dazu muss eine passende Halterung bestellt werden.
10. Miete, Leasing, Finanzierung
Liegen besondere individuelle Vereinbarungen vor, kann der Kunde eine andere Art des Erwerbs von Monitor als den Kauf wählen. Er kann einen gesonderten Vertrag mit Aurofix eingehen, indem die Vertragsbedingungen individuell festgelegt werden. Der Monitor kann unter bestimmten Voraussetzungen gemietet und die Installationskosten in Raten beglichen werden. Einzelheiten regelt der individuelle Vertrag. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kosten hinsichtlich des Monitors und seiner Installation verbleibt das Eigentum an der Ware bei Aurofix. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe auf den Besitzer über.
11. Kein Verkauf an private Abnehmer
Die im Club angebotene Werbungs-Möglichkeit richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen und nicht an Verbraucher. Unternehmen bewerben ihre Produkte, Dienstleistungen auf den digitalen Displays des Netzwerks. Ein Clubmitglied spielt sein eigenes Werbecontent und Contents anderer Clubmitglieder auf seinem Display ab, die anderen spielen seine Werbeinhalte ebenfalls auf ihren Monitoren ab. Die Werbung eines Clubmitglieds wird den Kunden und Besuchern anderer Clubmitglieder vorgestellt. Die Zielgruppe jedes Mitglieds wird durch die Wahl der Monitore gezielt ausgewählt und kann nach Verfügbarkeit verändert werden.
12. Werbeinhalte
(1) Ein Werbecontent dauert grundsätzlich 15 Sekunden. Es besteht aus einem Video oder einem Bild mit einem QR-Code, wo die Informationen des Unternehmens gelesen werden können. Ein Werbecontent kann jedes Clubmitglied selbst erstellen, bei einem Drittanbieter in Auftrag geben oder auf unserer Homepage erstellen lassen. Wir empfehlen die Texte kurz und leserlich zu wählen.
(2) Auf Monitoren mit einer Auflösung von 1920×1080 Pixel und 24 Bit farbtiefe werden 2 Formate bevorzugt. Je nach Ausrichtung horizontal oder vertikal wird Format 16:9 oder 9:16 verwendet. Jeder Werbecontent muss in 2 Formaten verfügbar sein. Die abgespielte Datei hat mp4 Format.
(3) Die Werbeinhalte der Clubmitglieder müssen gesetzeskonform sein. Unzulässige werden gelöscht und der Mitgliedschaftsvertrag wird ohne Einhaltung von Fristen gekündigt. Unzulässige Inhalte sind vor allem strafbare Inhalte (Beleidigung, Darstellung strafbarer Handlungen), pornographische, obszöne, belästigende oder in sonstiger Weise anstößige Inhalte, Inhalte, die in Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Patentrechte) eingreifen, Inhalte über Waffen, Betäubungsmittel oder sonstige verbotene Sachen, politische, weltanschauliche, religiös extreme, diskriminierende Inhalte.
(4) Bucht das Clubmitglied sein Werbecontent auf der Homepage von Apfelsine, so wählt es eine dort angebotene Option aus, liefert die für die Erstellung des Werbecontents erforderlichen Inhalte (z. B. Logo, Bilder, Videos und Texte) und erhält ein Content basieren auf seine individuellen Anforderungen. Die Leistung wird wie auf der Homepage beschrieben erbracht. Im Leistungsumfang des jeweiligen Produktionsangebots ist eine Korrektur bzw. Änderungswunsch inklusive. Jede über den Tarif hinausgehende Änderung ist kostenpflichtig, es sei denn Aurofix hat die Notwendigkeit der Änderung zu vertreten. Aurofix ist berechtigt, vom Kunden geforderte Änderungswünsche zurückzuweisen, wenn diese technisch unzumutbar sind. Nach der Fertigstellung des Contents sind keine weiteren Änderungen möglich. Einen ersten Content erhält das Mitglied von dem Apfelsine Club in Wert von 300 EUR gratis. Ihm wird der Werbeinhalt im Hoch- und Querformat zur Verfügung gestellt.
Das Clubmitglied stellt Aurofix von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Inhalte frei. Apfelsine Businessclub bei Aurofix übernimmt keine Gewährleistung für Inhalte, die der Kunde liefert.
13. Bestellung des „Läuft bei dir“-Service
(1) Technikberater-Dienstleistung von Aurofix in Form von Technikhilfe und Instruktion begleitet das Clubmitglied in die selbstständige Nutzung der Clubwerbung.
(2) Die Servicedauer beträgt zwei Stunden. Darin enthalten sind Leistungen wie Installation der System-App auf dem Display, Freischaltung der Lizenz und Provider-Infrastruktur. Die technische Ausstattung für den Betrieb des Monitors, Internetzugang und Werbecontent muss verfügbar sein. Der Termin zur Beratung wird im Voraus abgesprochen. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, steht es Aurofix frei, die Ausführung abzubrechen und die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen, es sei denn, das Clubmitglied weist nach, dass ihn kein Verschulden hieran trifft.
14. Mängel hinsichtlich der Ausstrahlung der Werbung
(1) Im Falle einer Störung der Werbeschaltung, die Aurofix zu vertreten hat, wird Aurofix anstelle dem beeinträchtigten, von dem Mitglied ausgewählten Werbestandort, eine Ersatzausstrahlung auf einem anderen, vergleichbaren, möglichst nah liegenden Werbestandort vornehmen oder die Werbezeit um die Dauer der Störung kostenfrei verlängern.
(2) Geringfügige, die Erkennbarkeit des beworbenen Inhalts nicht beeinträchtigende Anzeigefehler, gelten nicht als Mangel. Dem Clubmitglied ist bekannt, dass bei jedem Monitor die Farbpräsentation geringfügig abweicht. Derartige Abweichungen sind kein Mangel.
15. Haftung
(1) Aurofix haftet für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Aurofix, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Weiterhin haftet Aurofix für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Aurofix nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
(2) Jedes Mitglied haftet für den Inhalt seiner Werbung ausschließlich selbst. Aurofix übernimmt keine Haftung für den ausgestrahlten Inhalt, für die gesetzmäßige Herstellung des Werbematerials, für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Texte, Bilder, Designs, Graphiken und Ähnliches sowie für den Inhalt der beworbenen Internetseiten oder Produkte. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche Dritter sind gegen das jeweilige Clubmittglied zu richten. Jedes Clubmitglied hat Aurofix von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(3) Erlangt Aurofix Kenntnis über einen Rechtsverstoß in dem Werbematerial des Clubmitglieds, wird es die Ausstrahlung des betroffenen Materials unverzüglich beenden. Die Kosten der Rechtsberatung zur Feststellung der Unrechtmäßigkeit des Werbematerials hat das Clubmitglied an Aurofix zu erstatten.
(4) Aurofix haftet für Handlungen bzw. die Pflichtverletzungen der Drittanbieter nicht.
(5) Aurofix haftet nicht für wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile bzw. Schäden, soweit diese durch höhere Gewalt oder durch sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare unverschuldet unbekannte Ereignisse verursacht worden sind, die Aurofix nicht zu vertreten hat. Die persönliche Haftung der Mitarbeiter von Aurofix für durch sie mit leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden ist ausgeschlossen.
(6) Bei Diebstahl, Zerstörung oder Unterhang des Monitors durch Dritte haftet das Clubmitglied selbst. Geschieht dies während der Vertragslaufzeit, muss das Clubmitglied unverzüglich einen neuen Monitor bestellen.
Ab dem Zeitpunkt des Ausfalls des Monitors wird die Werbung des Clubmitglieds für die Dauer der Inaktivität seines Monitors auf den Monitoren andere Clubmitglieder nicht ausgestrahlt.
(7) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung bleiben unberührt.
15. Mängelansprüche hinsichtlich der Technik
(1) Mängelansprüche gegenüber Aurofix verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware.
(2) Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
16. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 195, 197ff BGB. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
17. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Der Geschäftssitz von Aurofix ist für Vertragspartner, die Kaufmänner sind, der Gerichtsstand. Aurofix ist auch berechtigt die Clubmitglieder an ihrer Unternehmensadresse zu verklagen. Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz der Unternehmen.
18. Schlussbestimmungen
Der Vertrag, der unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurde, enthält alle getroffenen Vereinbarungen in diesen Bedingungen. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle Vertragspartner in Textform informiert. Die Clubmitglieder können den Änderungen, bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens, zustimmen oder sie ablehnen. Geht bei Aurofix keine schriftliche Ablehnung der geplanten AGB-Änderung vor dem Eintritt ihres Wirksamwerdens ein, so gilt die Zustimmung des Clubmitglieds als erteilt.
19. Datenschutz
Mit der Übersendung/Übergabe der für die Ausstrahlung bestimmten Werbung erteilt der Vertragspartner der Fa. Aurofix die Berechtigung zur Erhebung und der Verarbeitung der vom Clubmitglied mitgeteilten Daten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz, den Widerrufsrechten des Vertragspartners findet sich unter: http://apfelsine.club/datenschutz.
20. Salvatorische Klausel
Im Falle der Nichtigkeit oder ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bedingungen, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt, sie bleiben in vollem Umfange wirksam. Die nichtige, undurchführbare oder unwirksame Bedingung ist zu ersetzen durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen, undurchführbaren oder unwirksamen Bedingung am ehesten dient sowie dem Willen beider Parteien am ehesten entspricht. Dasselbe gilt, soweit Regelungslücken erkannt werden. Für die Regelungslücke soll eine Bedingung getroffen werden, die unter Beachtung der jeweiligen Interessen gewählt worden wäre, wenn diese Lücke der Regelung vorzeitig erkannt worden wäre.
21. Abschließende Klausel
Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung eines Vertrages oder einzelner Regelungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der vorliegenden Schriftformklausel. Entsteht die Notwendigkeit diese AGBs zu verändern, wird das Clubmitglied umgehend darüber informiert und um seine Zustimmung gebeten. Wenn die Ablehnung der AGB-Änderung nicht vor dem anvisierten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bei Aurofix in Schriftform eingeht, gilt die Zustimmung des Clubmitgliedes als erteilt. Geht die Ablehnung rechtzeitig ein, steht dem Clubmitglied ein fristloses Kündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Änderung zu.
© 2024 Aurofix GmbH; Stand: Juni 2024
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